Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht zahllosen Teilnehmern an Online-Sportwetten Hoffnung auf die Erstattung Ihrer Verluste. Umständen kann die Erstattung von Wettverluste durch den jeweiligen Sportwettenanbieter eingeklagt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelt an der Zulässigkeit bestimmter Anbieter von Sportwetten, darunter auch der EM-Sponsor Betano, gegen den sich das aktuelle Verfahren um die Rückerstattung von 12.000 Euro richtet.
Der BGH schafft juristische Grundlagen, zwar wird aktuell noch verhandelt und das Urteil wird erst im Mai 2024 erwartet, aber schon jetzt ist durchgesickert, dass der oberste Gerichtshof glücklosen Zockern Möglichkeiten aufzeigen will, den Schaden erstattet zu bekommen. Rechtsanwältin Katja Moers, Partnerin der Kanzlei Dr. Sieprath: "Das kann nicht nur in den tausenden aktuell schon laufenden Verfahren helfen, sondern wird auch dazu beitragen, dass eine größere Klagewelle losgetreten werden könnte".
Vor dem Hintergrund, dass der BGH offensichtlich fehlende Übereinkünfte mit dem Glücksspielstaatsvertrag erkennt, handelt ein Anbieter dem Vertrag widersprechend, wenn z.B. Vorgaben nicht erfüllt sind oder Lizenzen nicht gültig sind, Von Spielern eingezogene Verluste müssen dann erstattet werden. Den Karlsruher Richtern war z.B. aufgestoßen, dass Höchsteinsätze je Spieler nicht reglementiert wurden. Im aktuellen Verfahren hatte ein Mann in 2,5 Monaten über 12.000 Euro verloren. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 88/23 geht es um die vollständige Rückerstattung der Einsätze entsprechend § 134 BGB. Demnach ist der Anbieter verpflichtet, Einsatze zu erstatten, weil er diese ohne rechtlichen Grund eingenommen hat.
Nach § 134 BGB ist demnach ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, anfechtbar. Gesetzliche Verbote können sich z.B. auf die Zulässigkeit oder das Vorhandensein einer Lizenz beziehen.
Der Kläger argumentiert, dass der Vertrag nichtig sei aufgrund der Verstöße des Anbieters gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der vor dem OLG Dresden schon unterlegene Anbieter kann die Revision noch zurückziehen, damit würde die Entscheidung dann rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren (Az. I ZR 90/23) ging nicht in die Revision, weil sich die Parteien auf eine außergerichtliche Einigung verständigen könnten
Ein Urteil könnte enorme Auswirkungen haben, zumal nicht nur aktuelle, sondern auch in der Vergangenheit eingefahrene Verluste geltend gemacht werden können. Die bislang mit entsprechenden Fällen befassten Anwälte sprechen von einer sehr hohen Erfolgsquote. Aus Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag kann man sich schlecht rausreden. Ist der Verstoß gesichert nachgewiesen, dann müssen die Wetteinsätze auch erstattet werden.